Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für effectscrew
eine Marke von Schäfer Mediengestaltung
Schäfer Mediengestaltung
Rudolf-Heine-Str. 16
85051 Ingolstadt
Inhaber: Sebastian Schäfer
nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern.
effectscrew ist eine Marke von Schäfer Mediengestaltung. Verträge kommen rechtlich mit Schäfer Mediengestaltung zustande. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt.
Mit dem ersten Vertragsabschluss gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Folgeaufträge, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
3. Angebot, Vertragsschluss, Absprachen
Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, verbindlich und haben eine Gültigkeit von 3 Monaten. Ein Vertrag kommt in der Regel durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) zustande.
Absprachen erfolgen in der Regel schriftlich. Mündliche Absprachen sind ebenfalls möglich und wirksam, sollten jedoch aus Gründen der Nachvollziehbarkeit zeitnah schriftlich bestätigt werden. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss können zu Mehrkosten führen und werden gesondert berechnet.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Aufträgen angemessene Vorauszahlungen oder Anzahlungen zu verlangen. Erfolgt eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung zu verweigern, ohne dass hieraus Ansprüche des Auftraggebers entstehen.
5. Stornierung / Ausfall
Stornierungen durch den Auftraggeber erfolgen in der Regel schriftlich.
In begründeten Ausnahmefällen können Stornierungen auch mündlich erfolgen, sollten jedoch aus Gründen der Nachvollziehbarkeit zeitnah schriftlich bestätigt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Auftragnehmer.
Es gelten folgende Ausfallgebühren, bezogen auf den vereinbarten Auftragswert:
Bereits entstandene Kosten (z. B. behördliche Gebühren, Reisekosten, Personalkosten, Materialbeschaffung) werden unabhängig hiervon vollständig berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Auftrag bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder sonstigen unvorhersehbaren, nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Ereignissen, insbesondere bei Krankheit oder Unfall, ganz oder teilweise abzusagen, sofern die Leistungserbringung dadurch unmöglich oder unzumutbar wird.
In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen erstattet oder – nach Absprache – auf einen Ersatztermin angerechnet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Durchführung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig erfüllt sind, insbesondere:
Werden erforderliche Mitwirkungen nicht oder nicht vollständig erbracht, ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise nicht durchzuführen, ohne dass dies die Vergütungspflicht berührt.
7. Behörden, Genehmigungen, Auflagen
Für pyrotechnische Effekte, Spezialeffekte oder feuergefährliche Handlungen sind behördliche Anzeigen oder Genehmigungen erforderlich. Sofern vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer die Anmeldung bei den zuständigen Behörden.
Alle hierdurch entstehenden Kosten (Gebühren, Auflagen, Brandsicherheitswachen, Rettungsdienst, Security etc.) trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Werden behördliche Auflagen nicht erfüllt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung aus Sicherheitsgründen anzupassen oder abzubrechen. Die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt.
8. Wetterbedingter Abbruch
Der verantwortliche Projektleiter des Auftragnehmers ist berechtigt, Leistungen aus Sicherheitsgründen wetterbedingt abzubrechen oder nicht durchzuführen. Die Rechnungsstellung wird hiervon nicht beeinflusst.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
10. Mietmaterial / Vermietung
Gemietete Geräte sind pfleglich zu behandeln und vollständig, gereinigt sowie funktionsfähig zurückzugeben. Der Auftraggeber haftet für Verlust, Beschädigung oder Verschmutzung während der Mietdauer.
Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe werden – sofern nicht anders vereinbart – gesondert berechnet.
11. Weisungsbefugnis und Sicherheit
In sicherheitsrelevanten Fragen sind die Mitarbeiter und Projektleiter des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber und dessen Erfüllungsgehilfen weisungsbefugt.
Entscheidungen über Sicherheitsmaßnahmen, Einsatzmittel und Sicherheitsabstände trifft ausschließlich der Auftragnehmer.
12. Foto-, Film- und Videoaufnahmen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bild- und Videomaterial der erbrachten Leistungen zu Dokumentations- und Eigenwerbezwecken zu nutzen. Die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter bleiben unberührt.
13. Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.
14. Gerichtsstand, Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Ingolstadt.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 12/2025